Kanaltechnik
Stadlmayer GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen liegen allen, auch künftigen Geschäften mit uns zugrunde. Im Einzelfall können, je nach Art des Geschäftes, Zusatzbedingungen ergänzend als Vertragsbestandteil hinzutreten. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn im weiteren Verlauf einer Geschäftsbeziehung eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese allgemeinen Bedingungen nicht mehr erfolgt.
Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall ausgehandelt sind und von uns schriftlich bestätigt werden. Anderslautenden Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Schweigen des Vertragspartners auf unsere Bedingungen oder Leistung gelten als Genehmigung unserer Bedingungen im gesamten Umfang.
2. Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Die unsere Leistungen betreffenden Angaben und die darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen und Verbesserungen behalten wir uns vor. Aufträge werden für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist für die Geschäftsentwicklung maßgebend. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind unverbindlich, es sei denn, das sie von uns schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt für zugesicherte Eigenschaften unserer Leistungen. Als Auftragsbestätigung im Sinne dieser Bedingungen gilt auch im Falle umgehender Auftragserteilung unser Leistungsbericht, Lieferschein, bzw. die Rechnung. Wir sind berechtigt, geschlossene Verträge einseitig zu ändern, sofern technische oder wirtschaftliche Erfordernisse unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartner dies unumgänglich notwendig erscheinen lassen. Ergibt sich im Laufe der durchführenden Arbeiten die Notwendigkeit, weitere Arbeiten vorzunehmen oder weitere Leistungen zu erbringen, die ursprünglich nicht notwendig waren, so sind wir berechtigt, diese Arbeiten ohne vorherige Anzeige auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen, wenn die Mehrkosten
30 % des geschätzten Gesamtaufwandes nicht übersteigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet am Ort der Ausführung eines Auftrages - soweit erforderlich - auf seine Kosten ausreichende Strom- und Wasseranschlüsse, Entsorgungsmöglichkeiten für Sonderabfälle, Baustellenabsicherung, Verkehrsregelung und Sicherheitseinrichtungen sowie eventuell erforderliches Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus aufgrund von ihm gemachter falscher Angaben, wie z. B. Mengen, Maße, Materialien, Beschaffenheit und Zustand des zu bearbeitenden Objekts ergeben. Gleiches gilt für die fahrlässige Unterlassung von wichtigen Informationen und Detailangaben.
3. Ausführungsfristen und Gefahrübergang
Für die Abwicklung halten wir uns an den von uns schriftlich angegebenen Zeitraum gebunden. Es sei denn, wir sind durch höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Umstände, wie z. B. Witterungseinflüsse, Verkehrs- und Betriebsstörungen etc. an der Durchführung gehindert worden. In einem solchen Fall verlängert sich dieser Zeitraum im angemessenen Umfang. Tritt aus anderen Gründen eine Verzögerung ein, so muss uns der Vertragspartner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Verzögern sich unsere Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so sind uns die hierdurch entstandenen Kosten vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten. Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Wir sind auch berechtigt, die angebotenen Leistungen durch Dritte zu bewirken. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen oder die Stornierung von Aufträgen werden nur gegen Berechnung der entstandenen Kosten vorgenommen.
4. Preise
Unsere Preise gelten grundsätzlich in Euro, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Berechnung sind die von uns festgestellten Aufmaße oder Mengen maßgebend. Abweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen berechtigen den Auftraggeber weder zur Beanstandung der Rechnung, noch zur Zurückhaltung der Gegenleistung. Leistungen, die wir außerhalb der normalen Arbeitszeit, an Sonn- und Feiertagen oder unter besonderen Erschwernissen erbringen, werden mit einem angemessenen Aufschlag berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen – 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug zu begleichen. Im Übrigen sind wir bei langfristigen Arbeiten berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den bereits durchgeführten Arbeiten stehen, zu verlangen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, mit dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bestehen nach der Bestätigung eines Auftrages Bedenken an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, sind wir berechtigt, wahlweise Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung zu verlangen oder, falls der Auftraggeber der Barzahlung oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer gesetzlichen Frist von 10 Tagen nicht nachkommt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. vom Auftraggeber Ersatz der bisherigen Aufwendungen zu verlangen.
6. Gewährleistung und Haftung
Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb 30 Tagen nach der Durchführung eines Auftrages, schriftlich geltend zu machen. Für berechtigte Mängelrügen leisten wir in der Weise Gewähr, das wir nach unserer Wahl Nachbesserungen Durchführen. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Zu einer Wandlung oder Minderung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Nachbesserung im Einzelfall trotz angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht möglich ist. Andere Ansprüche des Auftraggebers wegen mittelbarer, sogenannter Folgeschäden sind ausgeschlossen. Für Fremdleistungen beschränkt sich unsere Gewährleistung darauf, die Ansprüche gegen unsere Subunternehmer wegen etwaiger Mängel abzutreten und den Auftraggeber auf die direkte Geltendmachung dieser Ansprüche zu verweisen. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt bei natürlicher Abnutzung bei Schäden durch unsachgemäße bzw. Überbeanspruchung, chemische Einflüsse, Einwirkung durch Dritte und solche Umwelteinflüsse, die einem vertragsgemäßen Gebrauch widersprechen. Eine Haftung ist der Höhe nach beschränkt durch den Auftragswert. Bei erbrachten Teilleistungen beschränkt sich die Höhe der Haftung auf diese Teilleistung, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages für diese Teilleistung. Sämtliche Ansprüche gegen uns verjähren in der gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahre nach VOB.
7. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.